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   BGH, 02.02.1970 - II ZR 266/67   

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https://dejure.org/1970,8543
BGH, 02.02.1970 - II ZR 266/67 (https://dejure.org/1970,8543)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1970 - II ZR 266/67 (https://dejure.org/1970,8543)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1970 - II ZR 266/67 (https://dejure.org/1970,8543)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • WM 1970, 632
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.04.1952 - II ZR 143/51

    Kaufmannseigenschaft einer kommunalen Sparkasse

    Auszug aus BGH, 02.02.1970 - II ZR 266/67
    Der Kläger hat zwar geltend gemacht, er habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten nicht anerkannt (Bd. I Bl. 22 GA), doch konnte das Berufungsgericht von einer stillschweigenden Unterwerfung unter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehen, weil die Kenntnis des Klägers, der sich geschäftlich betätigte und bei der Beklagten mehrere Konten unterhielt, von der Üblichkeit der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Banken mangels eines abweichenden Vertrages unterstellt werden konnte ( BGHZ 1, 83, 86; BGHZ 6, 55 ).
  • BGH, 19.01.1951 - I ZR 53/50

    Güterfernverkehr. Haftungsbeschränkung

    Auszug aus BGH, 02.02.1970 - II ZR 266/67
    Der Kläger hat zwar geltend gemacht, er habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten nicht anerkannt (Bd. I Bl. 22 GA), doch konnte das Berufungsgericht von einer stillschweigenden Unterwerfung unter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehen, weil die Kenntnis des Klägers, der sich geschäftlich betätigte und bei der Beklagten mehrere Konten unterhielt, von der Üblichkeit der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Banken mangels eines abweichenden Vertrages unterstellt werden konnte ( BGHZ 1, 83, 86; BGHZ 6, 55 ).
  • BGH, 05.07.1962 - VII ZR 199/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.02.1970 - II ZR 266/67
    E. informiert und wegen der gewährten Kredite an einer Stützung der Firma auch wirtschaftlich interessiert war (vgl. BGH WM 1962, 1110; 1969, 36) .
  • BGH, 25.11.1968 - III ZR 73/67

    Pflicht der Baugenehmigungsbehörden zur Nichtgenehmigung gewerblicher, das Wohnen

    Auszug aus BGH, 02.02.1970 - II ZR 266/67
    E. informiert und wegen der gewährten Kredite an einer Stützung der Firma auch wirtschaftlich interessiert war (vgl. BGH WM 1962, 1110; 1969, 36) .
  • BGH, 28.04.1954 - II ZR 279/53

    Freizeichnung für Bankauskünfte

    Auszug aus BGH, 02.02.1970 - II ZR 266/67
    An diesem Grundsatz, der bereits im Urteil BGHZ 13, 198, 201 dargelegt und in BGH WM 1962, 1220, 1221 wiederholt worden ist, ist festzuhalten.
  • BGH, 06.03.1972 - II ZR 100/69

    Hypothekarische Sicherung eines Darlehens - Abschluss eines Vertrages auf

    Von ihm konnte die Beklagte die Kenntnis davon annehmen, daß Banken auch solche Einzelauskunftsverträge mit Nichtkunden stets nur unter Geltung ihrer AGB abschließen, so daß sich eine besondere Bezugnahme der Beklagten hierauf erübrigte (vgl. BGH WM 1970, 632).

    Jedoch verliert eine mündlich erteilte Kreditauskunft nicht ihren Charakter als solche und führt ebenfalls zur Haftung nach Maßgabe der Nr. 10 AGB der Banken (BGH WM 1956, 1056; WM 1970, 632, 633).

    Das Berufungsgericht erörtert nicht, ob Dr. La., Prokurist und Leiter der Rechtsabteilung, als verfassungsmäßig berufener Vertreter im Sinne der §§ 30, 31 BGB oder als leitender Angestellter (vgl. BGH WM 1956, 1056; WM 1970, 632, 633) der Beklagten zu betrachten ist, von dessen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sie sich überhaupt nicht freizeichnen konnte (vgl. BGHZ 13, 198, 201 [BGH 28.04.1954 - II ZR 279/53]; BGH WM 1964, 609).

    Es verstößt nicht gegen Treu und Glauben, wenn die Bank für ihre unentgeltlich geleistete Auskunftstätigkeit allgemein von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch macht und auch das Risiko schwerer Pflichtverletzungen auf den Antragenden überwälzt, der die Möglichkeit hat, durch bezahlte Auskünfte von Auskunfteien sein Risiko zu verringern (vgl. bereits BGH WM 1970, 632, 633; auch unten 3).

    Der Kläger hat zwar nicht dargelegt, daß die Beklagte die falsche Auskunft in der Absicht gegeben hat, aus dem daraufhin vom Kläger gewährten Darlehen unmittelbar Vorteile zu ziehen, und später tatsächlich zu seinen Lasten Vorteile in Höhe des ihm entstandenen Schadens erlangt hat (BGHZ 13, 198, 202 [BGH 28.04.1954 - II ZR 279/53]; BGH WM 1956, 1056; 1962, 1220, 1221; WM 1970, 632, 633).

  • BGH, 18.06.1971 - I ZR 83/70

    Behandlung allgemeiner Geschäftsbedingungen in Verträgen - Anspruch wegen

    Den Beklagten kann ferner nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, daß die Beklagte zu 1 unrichtige Auskünfte und Ratschläge in verwerflicher Weise für sich ausgenutzt und daraus unberechtigte Vorteile gezogen habe (BGHZ 13, 198, 201 [BGH 28.04.1954 - II ZR 279/53] ; BGH WM 1970, 632 f).
  • BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 331/89

    Haftung des Sequesters im Konkurseröffnungsverfahren - Haftung des

    Die Bestimmung ist nur dann unanwendbar, wenn zwischen dem Geschädigten und dem die Auskunft Erteilenden eine dauernde oder doch auf Dauer angelegte Geschäftsverbindung besteht, aus deren Natur sich ein Vertrauensverhältnis ergibt (BGH Urteil vom 7. Juni 1956 - II ZR 52/55 - BB 1956, 770; BGH Urteil vom 2. Februar 1970 - II ZR 266/67 - WM 1970, 632).
  • BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 328/89

    Haftung des Sequesters und des Konkursverwalters - Verhandlungen über einen

    Die Bestimmung ist nur dann unanwendbar, wenn zwischen dem Geschädigten und dem die Auskunft Erteilenden eine dauernde oder doch auf Dauer angelegte Geschäftsverbindung besteht, aus deren Natur sich ein Vertrauensverhältnis ergibt (BGH Urteil vom 7. Juni 1956 - II ZR 52/55 - BB 1956, 770; BGH Urteil vom 2. Februar 1970 - II ZR 266/67 - WM 1970, 632).
  • BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 330/89

    Haftung des Sequesters im Konkurseröffnungsverfahren - Haftung des

    Die Bestimmung ist nur dann unanwendbar, wenn zwischen dem Geschädigten und dem die Auskunft Erteilenden eine dauernde oder doch auf Dauer angelegte Geschäftsverbindung besteht, aus deren Natur sich ein Vertrauensverhältnis ergibt (BGH Urteil vom 7. Juni 1956 - II ZR 52/55 - BB 1956, 770; BGH Urteil vom 2. Februar 1970 - II ZR 266/67 - WM 1970, 632).
  • BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 329/89

    Haftung des Sequesters im Konkurseröffnungsverfahren - Haftung des

    Die Bestimmung ist nur dann unanwendbar, wenn zwischen dem Geschädigten und dem die Auskunft Erteilenden eine dauernde oder doch auf Dauer angelegte Geschäftsverbindung besteht, aus deren Natur sich ein Vertrauensverhältnis ergibt (BGH Urteil vom 7. Juni 1956 - II ZR 52/55 - BB 1956, 770; BGH Urteil vom 2. Februar 1970 - II ZR 266/67 - WM 1970, 632).
  • BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 324/89

    Schadensersatz für nicht beantragten Urlaub vor Eröffnung des Konkurses -

    Die Bestimmung ist nur dann unanwendbar, wenn zwischen dem Geschädigten und dem die Auskunft Erteilenden eine dauernde oder doch auf Dauer angelegte Geschäftsverbindung besteht, aus deren Natur sich ein Vertrauensverhältnis ergibt (BGH Urteil vom 7. Juni 1956 - II ZR 52/55 - BB 1956, 770; BGH Urteil vom 2. Februar 1970 - II ZR 266/67 - WM 1970, 632).
  • BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 332/89

    Schadensersatz für nicht beantragten Urlaub vor Eröffnung des Konkurses -

    Die Bestimmung ist nur dann unanwendbar, wenn zwischen dem Geschädigten und dem die Auskunft Erteilenden eine dauernde oder doch auf Dauer angelegte Geschäftsverbindung besteht, aus deren Natur sich ein Vertrauensverhältnis ergibt (BGH Urteil vom 7. Juni 1956 - II ZR 52/55 - BB 1956, 770; BGH Urteil vom 2. Februar 1970 - II ZR 266/67 - WM 1970, 632).
  • BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 322/89

    Schadensersatz für nicht beantragten Urlaub vor Eröffnung des Konkurses -

    Die Bestimmung ist nur dann unanwendbar, wenn zwischen dem Geschädigten und dem die Auskunft Erteilenden eine dauernde oder doch auf Dauer angelegte Geschäftsverbindung besteht, aus deren Natur sich ein Vertrauensverhältnis ergibt (BGH Urteil vom 7. Juni 1956 - II ZR 52/55 - BB 1956, 770; BGH Urteil vom 2. Februar 1970 - II ZR 266/67 - WM 1970, 632).
  • BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 323/89

    Schadensersatz für nicht beantragten Urlaub vor Eröffnung des Konkurses -

    Die Bestimmung ist nur dann unanwendbar, wenn zwischen dem Geschädigten und dem die Auskunft Erteilenden eine dauernde oder doch auf Dauer angelegte Geschäftsverbindung besteht, aus deren Natur sich ein Vertrauensverhältnis ergibt (BGH Urteil vom 7. Juni 1956 - II ZR 52/55 - BB 1956, 770; BGH Urteil vom 2. Februar 1970 - II ZR 266/67 - WM 1970, 632).
  • BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 325/89

    Schadensersatz für nicht beantragten Urlaub vor Eröffnung des Konkurses -

  • BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 326/89

    Schadensersatz für nicht beantragten Urlaub vor Eröffnung des Konkurses -

  • BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 327/89

    Schadensersatz für nicht beantragten Urlaub vor Eröffnung des Konkurses -

  • BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 333/89

    Schadensersatz für nicht beantragten Urlaub vor Eröffnung des Konkurses -

  • BGH, 18.01.1973 - II ZR 82/71

    Ansprüche eines Bankkunden wegen schuldhaft falscher Beratung bezüglich einer

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